Zum Schutz lokaler Biodiversität haben wir ab Februar 2021 die Regionen für die Blühmischungen in Kapseln umgestellt und auf vier Regionen erweitert. Für den Schutz Biologischer Vielfalt ist es ein weiterer großer Schritt. Hintergrund ist die Erhaltung der genetischen Vielfalt von Wildblumen der Regionen in Deutschland. Die Wildsamen einer Region stammen zukünftig mehr und mehr aus dieser Region. Da noch nicht alle Arten zur Verfügung stehen, schwankt der Anteil zwischen 20 % und 98 % bei der Mischung LDOA ‚Lass deinen Ort aufblühen!‘. Bei der Mischung BFIN Bienenfreundin sind es 50 bis 98 % im Wildsamenanteil.
umfasst die Ursprungsgebiete mit Nr.:
1 - Nordwestdeutsches Tiefland
2 - Westdeutsches Tiefland mit Unterem Weserbergland
umfasst Ursprungsgebiete mit Nr.:
3 - Nordostdeutsches Tiefland
4 - Ostdeutsches Tiefland
5 - Mitteldeutsches Tief- und Hügelland
20 - Sächsisches Löß- und Hügelland
22 - Uckermark mit Odertal
umfasst die Ursprungsgebiete mit Nr.:
6 - Oberes Weser- und Leinebergland mit Harz
7 - Rheinisches Bergland
9 - Oberreihngraben mit Saarpfälzer Bergland
10 - Schwarzwald
21 - Hessisches Bergland
umfasst Ursprungsgebiete mit Nr.:
8 - Erz- und Elbsandsteingebirge
11 - Südwestdeutsches Bergland
12 - Fränkisches Hügelland
13 - Schwäbische Alb
14 - Fränkische Alb
15 - Thüringer Wald
16 - Unterbayerische Hügel- und Plattenregion
17 - Südliches Alpenvorland
18 - Nördliche Kalkalpen
Die Wildblumenart ‚Gewöhnliche Schafgarbe‘ im Hamburg ist nicht gleich der ‚Gewöhnlichen Schafgabe‘ in Frankfurt am Main. Auf den ersten Blick handelt es sich zwar um die gleiche Pflanzenart. Allerdings hat sich jede dieser Pflanzen auf die regionalen Gegebenheiten wie Klima und Boden angepasst. Beide unterscheiden sich daher auch genetisch. Diese genetische Vielfalt gilt es zu schützen. Insbesondere durch den Klimawandel ist dieser genetische Reichtum in den Fokus gerückt.
Die vier BA-Regionen und die Zusammensetzung der Mischungen orientieren sich an Naturräumen und nicht an Ländergrenzen. Das macht die Zuordnung eines Standortes auf den ersten Blick etwas kompliziert. Bei Standorten, die unmittelbar an aufgezeigten Grenzen verlaufen, können möglicherweise zwei Mischungen infrage kommen, da die Natur oft keine harten Grenzen kennt. Maßgeblich sollte immer der Aussaatort und nicht der Standort des Automatens sein. Also wo wird die Mischung (überwiegend) ausgesät.
Anders als oft behauptet gibt es für Mischungen im Siedlungsbereich hierzu keine gesetzliche Pflicht. Es ist zwar wünschenswert, Wildsamen ausschließlich aus dem jeweiligen Ursprungsgebiet zu verwenden. Der Markt für Wildblumensamen aus Ursprungsgebieten befindet sich aber erst im Aufbau. Anzahl und Menge der Arten sind nur in einem geringen Maß aktuell verfügbar. In den Jahren 2021 und 2022 hat sich die Lage sogar noch verschärft, berichten Anbaubetriebe. Zudem wird das Gesetz von Bund, Bundesländern, lokalen Behörden und Wissenschaftlern unterschiedlich ausgelegt. Unsere artenreichen Mischungen bei 22 Gebieten umzusetzen, würden wir fast 2.000 Gebietssamen-Arten benötigen! Die weitere Regionalisierung wird daher noch einige Zeit benötigen.
Nein, die Blühmischungen für den Bienenautomaten sind speziell zur Aussaat in Siedlungsgebieten - in unsere Gärten, in Kübel und in Balkonkästen - gemacht. Darauf wird auf den Verkaufsschildern und im Hinweisflyer in jeder einzelnen Saat-Kapseln hingewiesen. Damit gehen wir weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. Die strategische Ausrichtung von Blühmischungen für Biologische Vielfalt in Siedlungsgebieten und in der sogenannten »freien Natur« unterscheidet sich grundlegend. Das Bundesnaturschutz-Gesetz regelt im § 40 die Flächen außerhalb von Siedlungsgebieten, Freizeitflächen, Kleingärten, landwirtschaftlichen Flächen und anderen.
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